Sachkundigenprüfung PSAgA

Sachkundigenprüfung PSAgA
Gemäß DGUV Regel 112-198 müssen persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) mindestens einmal jährlich oder sofort nach Beanspruchung durch Absturz durch einen Sachkundigen überprüft werden.

Wir führen diese Sachkundigenprüfung an von uns gelieferten PSAgA durch.

a) bei Einsendung frei Haus an uns in unserem Hause
b) ggf. nach Terminvereinbarung vor Ort

 
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