Speziell für Hubarbeitsbühnen
- Auffangöse im Schulterbereich
- Auffangpunkt vorne mit zwei Textil-Schlaufen und Alu-Twistlockkarabinerhaken
- Auffanggurt integriert in eine Warnweste nach EN 20471, gelb, Baumwollgewebe mit "Multi-Zip" Technik in der Größe verstellbar, wasserabweisend durch Teflonbeschichtung,
- Schultergurte verstellbar
- Beingurte verstellbar mit Aluminium "Klick-Verschlüsse"
Verwendungsdauer bis 10 Jahre
Größe S/M
Hinweise für Auffanggurte nach DIN EN 361
Gemäß DGUV Regel 112-198 "Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz" ist ein Auffanggurt Bestandteil eines Auffangsystems nach DIN EN 363 zur Sicherung von Personen bei absturzgefährdeten Arbeiten
Verwendung
Bei bestimmungsgemäßer Verwendung
- fängt er die abstürzende Person auf
- überträgt er die auftretenden Kräfte auf geeignete Körperteile
- hält er den Körper in einer aufrechten Lage
Auffanggurte dürfen nur verwendet werden
- in Verbindung mit Falldämpfern
- mit mitlaufenden Auffanggeräten an beweglicher Führung
- bei Benutzung von Höhensicherungs-, Abseil- und Rettungsgeräte
Benutzungsdauer
Alle Auffanggurte aus Chemiefasern unterliegen auch ohne Beanspruchung einer gewissen Alterung, die insbesondere von der UV-Strahlung sowie von klimatischen oder anderen Umwelteinflüssen abhängig ist. Eine genaue Angabe ist nicht möglich.
Bei ordnungsgemäßer Lagerung und Pflege und unter normalen Einsatzbedingungen kann bei diesem Artikel von einer Lebensdauer von 10 Jahren ausgegangen werden.
Sachkundigenprüfung
Gemäß DGUV Regel 112-198 müssen persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) mindestens einmal jährlich oder sofort nach Beanspruchung durch Absturz durch einen Sachkundigen überprüft werden.
Sachkundiger gemäß oben genannter Regelung ist, wer an einem Lehrgang "Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlicher Absturzschutzausrüstungen" (DGUV Grundsatz 312-906) erfolgreich teilgenommen hat.
Für jedes Sicherheits- und Rettungsgeschirr ist ein Prüfbuch zu führen, in dem diese Prüfungen dokumentiert sind.
Wir führen diese Sachkundigenprüfungen an von uns gelieferten PSAgA durch.
a) bei Einsendung frei Haus an uns in unserem Hause
b) ggf. nach Terminvereinbarung vor Ort