Speziell für Hubarbeitsbühnen
Auffanggurte dürfen nur verwendet werden
- in Verbindung mit Falldämpfern
- mit mitlaufenden Auffanggeräten an beweglicher Führung
- bei Benutzung von Höhensicherungs-, Abseil- und Rettungsgeräten
Benutzungsdauer
Alle Auffanggurte aus Chemiefasern unterliegen auch ohne Beanspruchung einer gewissen Alterung, die insbesondere von der UV-Strahlung sowie von klimatischen oder anderen Umwelteinflüssen abhängig ist. Eine genaue Angabe ist nicht möglich.
Bei ordnungsgemäßer Lagerung und Pflege und unter normalen Einsatzbedingungen kann von einer Lebensdauer von 10 Jahren ausgegangen werden.
Sachkundigenprüfung
Gemäß DGUV Regel 112-198 müssen persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) mindestens einmal jährlich oder sofort nach Beanspruchung durch Absturz durch einen Sachkundigen überprüft werden.
Sachkundiger gemäß oben genannter Regelung ist, wer an einem Lehrgang "Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlicher Absturzschutzausrüstungen" (DGUV Grundsatz 312-906) erfolgreich teilgenommen hat.
Für jedes Sicherheits- und Rettungsgeschirr ist ein Prüfbuch zu führen, in dem diese Prüfungen dokumentiert sind.
Wir führen diese Sachkundigenprüfungen an von uns gelieferten PSAgA durch.
a) bei Einsendung frei Haus an uns in unserem Hause
b) ggf. nach Terminvereinbarung vor Ort