nach DIN EN 354/355
mit zwei Gurtbänder 27 mm breit, einerseits mit Sicherheitshaken MS51 und je einem Rohrhaken MS65 an den Gurtbändern
Bandfalldämpfer sind gemäß DGUV Regel 112-198 Bestandteil eines Auffangsystems oder Teilsystems, der die beim Abstürzen auftretenden Stoßkräfte verringert, die auf die Person, den Auffanggurt und die Anschlageinrichtung einwirken.
Die Verbindungsmittel sind auch mit Sicherheitshaken MS51 anstelle der Rohrhaken MS65 lieferbar.
Geeignet zur Anwendung bei vertikaler und horizontaler Benutzung bei einer Kantenbeanspruchung mit Radius r = 0,5 mm. Eine Beanspruchung durch scharfe Kanten ist unbedingt zu vermeiden.
Schutzausrüstungen gegen Absturz sind gemäß DGUV Regel 112-198 mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen zu prüfen!
Max. Verwendungsdauer 8 Jahre!