nach DIN EN 354/355
Zugelassen von 50 - 136 kg
mit Kernmantelseil 12 mm Ø, einerseits mit Sicherheitshaken MS51, andererseits Rohrhaken MS65
Bandfalldämpfer sind gemäß DGUV Regel 112-198 Bestandteil eines Auffangsystems oder Teilsystems, der die beim Abstürzen auftretenden Stoßkräfte verringert, die auf die Person, den Auffanggurt und die Anschlageinrichtung einwirken.
Geeignet zur Anwendung bei vertikaler und horizontaler Benutzung bei einer Kantenbeanspruchung mit Radius r = 0,5 mm. Eine Beanspruchung durch scharfe Kanten ist unbedingt zu vermeiden.
Schutzausrüstungen gegen Absturz sind gemäß DGUV Regel 112-198 mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen zu prüfen!
Max. Verwendungsdauer 8 Jahre!