- leichtes Kunststoffgehäuse
- verzinktes Drahtseil
- mit Drehwirbel-Karabinerhaken
- geprüft zur Anwendung bei vertikaler und horizontaler Benutzung mit Kantenbeanspruchung
Höhensicherungsgeräte sind gem. DGUV Regel 112-198 Bestandteil eines Auffangsystems. Sie dienen zur Sicherung von Personen bei absturzgefährdenden Arbeiten und fangen diese bei einem Absturz selbsttätig bremsend auf. Dabei mindern sie die auf den Körper wirkende Stoßkräfte auf unter 6,0 kN. Höhensicherungsgeräte gestatten ein freies Bewegen innerhalb des Auszugbereiches des Drahtseiles. Sie sind hauptsächlich an einem oberhalb des Anwenders befindlichen Anschlagpunkt mittels Karabinerhaken oder Anschlagseil zu befestigen.
Höhensicherungsgeräte sind ausschließlich in Verbindung mit einem Auffanggurt nach EN 361 zu verwenden. Dabei ist der Karabinerhaken des Drahtseiles in eine Auffangöse des Auffanggurtes einzuklinken.
Eine Verwendung auf Schüttgütern oder auf anderen Medien in welche man versinken kann, ist nicht zulässig.
Höhensicherungsgeräte sind mindestens alle 12 Monate, nach einer Fallbeanspruchung jedoch sofort an den Hersteller zur Revision einzusenden.