Speziell geprüft für die Verwendung in Hubarbeitsbühnen nach CNB/P/11.074 und PG-06-07
Bandfalldämpfer mit Gurtband 27 mm
Längeneinstellbar mit Reibschnalle von 1400 mm bis 1800 mm
einerseits mit Stahlkarabinerhaken FS51, andererseits mit Alu-Karabinerhaken AXK10
für Benutzer bis 140 kg
PSAgA sind gem. DGUV Regel 112-198 mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen zu Prüfen.
Das Verbindungsmittel Nr. 7292 darf nur mit einem Auffanggurt nach EN 361 verwendet werden. Es ist immer die kürzeste Verbindung zwischen Anschlagpunkt in der Hubarbeitsbühne und der Auffangöse am Auffanggurt zu wählen (möglichst straff einstellen). Die Ausrüstung darf nicht verlängert werden. Es dürfen nur ausreichend tragfähige Anschlagpunkte (mind. 3 kN EN 280) verwendet werden. Der Anschlagpunkt muss sich mindestens 40 cm unterhalb des Geländerholmes oder tiefer (am Boden) befinden. Ein höhergelegener Anschlagpunkt in der Hubarbeitsbühne kann zum Versagen der Ausrüstung führen.
Bei praktischen Fallversuchen (Dynamisch) mit dem Auffanggerät lag die gemessene Kraft am Anschlagpunkt unter 3 kN.