nach EN 360 und EN 354 - Speziell für Hubarbeitsbühnen
- mit Gurtband, Nutzlänge 1,8 m, scharfkantengeeignet
- mit Bandfalldämpfer und Fallindikator
- 2 Sicherheitskarabinerhaken mit automatischer Verriegelung
- Kunststoffgehäuse
- Gewicht 1,6 kg
- verwendbar für 1 Person für Nutzergewicht 50 - 135 kg
- Nutzungsdauer bis zu 10 Jahre
Höhensicherungsgeräte sind ein Teilsystem zur persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz. Das Band läuft automatisch aus dem Gerät heraus. Bei Auszug des Bandes mit einer Geschwindigkeit über 1,5 m/Sek. blockiert das Gerät des Auszug und stoppt den Fall. Ein angebrachter/integrierter Falldämpfer vermindert den Fangstoss.
Anschlagpunkte in Hubarbeitsbühnen müssen eine ausreichende Festigkeit (min. 3 kN) aufweisen und sich mindestens 40 cm unterhalb des Handlaufs befinden. Bei Verwendung von höher gelegenen Anschlagpunkten ist die Sicherheit des Höhensicherungsgerätes nicht mehr gewährleistet. Bitte beachten: Max. Sturzraumhöhe 3,6 m!
Das Gerät muss nach DGUV Regel 112-198, mindestens alle 12 Monate einer Prüfung durch einen Sachkundigen (DGUV Grundsatz 312-906) unterzogen werden. Wir führen diese Sachkundigenprüfung gerne für Sie durch.