Gemäß DGUV Regel 112-198 müssen persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) mindestens einmal jährlich oder sofort nach Beanspruchung durch Absturz durch einen Sachkundigen überprüft werden.
Sachkundiger gemäß oben genannter Regel ist, wer an einem Lehrgang "Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen" (DGUV Grundsatz 312-906) erfolgreich teilgenommen hat.
Für jedes Sicherheits- und Rettungsgeschirr ist ein Prüfbuch zu führen, in dem die Prüfung dokumentiert ist.
Wir führen diese Sachkundigenprüfung an von uns gelieferten PSAgA durch.
a) bei Einsendung frei Haus an uns in unserem Hause
b) ggf. nach Terminvereinbarung vor Ort