Wiederholungsprüfung gem. DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) und VDE 0681 Teil 4
Spannungsprüfer für Nennspannung über 1 kV müssen mindestens alle 6 Jahre einer Wiederholungsprüfung unterzogen werden. Die Spannungsprüfer müssen auf die Einhaltung der in den elektrotechnischen Regeln vorgegebenen Grezwerte geprüft werden. Diese Prüfung umfasst:
- Prüfung auf Ableitstrom
- Prüfung auf Überbrückungssicherheit
- Prüfung auf eindeutige Anzige
- Prüfung durch Besichtigung, Handprobe und Messen
Wir führen für Sie diese Wiederholungsprüfung durch. Bitte senden Sie uns Ihre Spannungsprüfer frei Haus an uns ein.
Die erfolgreich durchgeführte Prüfung wird mit einer entsprechenden Bescheinigung bestätigt. Außerdem erhält jeder Spannungsprüfer eine Prüfplakette mit dem Hinweis auf die nächste turnusmäßige Wiederholungsprüfung.